Kurzbeschreibung:
Die Einrichtungen bieten Menschen in besonderen sozialen Notlagen eine Wohnmöglichkeit, in der sie mit Anleitung und Unterstützung den Übergang in ein weitgehend selbständiges Leben bewerkstelligen können. Hier geben wir Menschen die Möglichkeit, nach dem Verlust ihrer Wohnung vorübergehend in einem sicheren Umfeld zur Ruhe zu kommen, sich zu orientieren und wieder Mut und Entschlusskraft für neue Wege zu entwickeln. Das Angebot verschafft den Bewohner*innen eine befristete, niederschwellig zugängliche Wohnmöglichkeit.
Anschrift:
Wohnheim für Wohnungslose Haus "Panorama Nord"
Osloer Straße 80A
13359 Berlin
Verkehrsanbindung:
U-Bahn: | U8, U9 | Osloer Str. | ||
Tram: | M13, 50 | Osloer Str. | ||
Bus: | 125, 128, 150, 255 | Osloer Str. |
Öffnungszeiten:
Die Häuser sind 24 Stunden täglich besetzt. Sozialpädagogische Fachkräfte, Hausmeister und Mitarbeiter für Nacht- und Wochenenddienste sorgen dafür, dass die Bewohner der Häuser rund um die Uhr einen Ansprechpartner haben.
Zielgruppe (w/m):
- Menschen aus allen Berliner Bezirken mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
- Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
Preis/Aufwandsentschädigung:
Kostenübernahme durch das Jobcenter bei Vorlage der entsprechenden Zuweisung
Telefon:
030 / 60 25 99-23
0172 / 2 06 74 88
FAX:
030 / 61 10 87-99
Internet:
https://www.unionhilfswerk.de/angebote/wohnungslosenhilfe/wohnheime-fuer-wohnungslose/
E-Mail:
Ansprechpartner/innen:
Herr Clemens Müller
Ausstattung:
- Sechs Etagen mit je acht Wohneinheiten, in denen jeweils zwei Bewohner oder Bewohnerinnen untergebracht werden können
- Pro Wohneinheit kleiner Flur, Bad mit Dusche, kleine Küche mit Einbaumöbeln, Kochmöglichkeit und Kühlschrank sowie einen Wohnraum und einen Balkon
- Erdgeschoss mit drei Wohneinheiten, davon zwei behindertenfreundlich
- Gute infrastrukturelle Anbindung, öffentliche Verkehrsmittel sowie Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe
Voraussetzung/Nachweise:
- Aufnahme erfolgt gewöhnlich auf der Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG)
- Zuweisung durch die Leitstelle für Wohnungslose beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, oder direkt über die verschiedenen Bezirksämter
- Zustimmung durch die zuständige Soziale Wohnhilfe/Sozialamt oder den sozialpsychiatrischen Dienst der Bezirke
Sonstige Informationen:
Aufnahme - Besondere soziale Schwierigkeiten sind:
- zerrütteten Familienverhältnissen, Familientrennungen
- bestehenden Defiziten in der schulischen und beruflichen Ausbildung
- mangelnden sozialen Kontakten
- Arbeitslosigkeit
- Überschuldung
- Straffälligkeit
Ziele:
- ein Leben ohne fremde Hilfe außerhalb einer Einrichtung in üblichen Wohn- und Arbeitsverhältnissen
- bestehende soziale Schwierigkeiten mildern