Kurzbeschreibung:
Die Stiftung steht schwangeren Frauen, Familien und Alleinerziehenden zur Seite, die unverschuldet in eine finanzielle oder anderweitige materielle Notlage geraten sind. Diese Möglichkeit gibt es, wenn die gesetzlichen Leistungen, aber auch die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern nicht ausreichen. Die „Stiftung Hilfe für die Familie“ darf nur ergänzende Leistungen zur Verfügung stellen, wenn alle anderen Leistungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, aber nicht ausreichend waren oder eine rechtzeitige Hilfe von anderer Seite nicht erwartet werden kann.
Anschrift:
Stiftung Hilfe für die Familie
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Verkehrsanbindung:
S-Bahn: | S3, S5, S7, S9 | S Hackescher Markt | ||
Tram: | M1, M5 | Monbijouplatz |
Öffnungszeiten:
telefonische Sprechzeiten:
Dienstag: | 12:00 Uhr - 15:00 Uhr | |||
Donnerstag: | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Keine offenen Sprechstunden.
Zielgruppe:
in Not geratene Schwangere, Alleinerziehende und Familien mit mindestens einem in wirtschaftlicher Hinsicht unselbstständigen Kind oder mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen
Preis/Aufwandsentschädigung:
die Antragstellung ist kostenlos
Telefon:
030 20 08 91 0 (Zentrale)
Telefon: 030 20 08 91-11 (Telefonische Sprechstunde für Antragstellende)
FAX:
030 20 08 91 20 (Zentrale)
Internet:
E-Mail:
Ansprechpartner/innen:
Gerda Mävers (Geschäftsführerin)
Ausstattung:
barrierefrei
Voraussetzung/Nachweise:
Bitte im ersten Beratungsgespräch erfragen; für Schwangere: Hauptwohnsitz in Berlin;
Zur Beschleunigung des Hilfeprozesses bringen Sie nach Möglichkeit bitte schon zum ersten persönlichen Kontakt in der Beratungsstelle die nachfolgenden Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass und Meldebestätigung.
- Mutterpass (bei bestehender Schwangerschaft).
- Vollständige Unterlagen über vorhandenes eigenes Vermögen, z.B. Sparbuch bzw. -konten, Anlagevermögen, Lebensversicherungen, Bausparvertrag, Wohneigentum (auch im Ausland), Wert des PKW.
- Nachweise über eigenes und gegebenenfalls Einkommen aller im Haushalt lebenden Angehörigen. Es werden alle Einkommensnachweise ab dem 3. Schwangerschaftsmonat benötigt. Da es eine Fülle von Einkommens-nachweisen geben kann, finden Sie unter Einkommen und Vermögen nähere Informationen.
Die Ausgaben für den bewilligten Zweck müssen Sie durch die Übersendung gut lesbarer Fotokopien der Kaufbelege nachweisen.
Sonstige Information:
Procedere: Die Antragstellung erfolgt nicht bei der Stiftung Hilfe für die Familie direkt, sondern über eine Beratungsstelle. Alle Beratungsstellen verfügen über die entsprechenden Anträge. Die ausgefüllten Anträge werden von ihnen weitergereicht. Beratungsstellen auf der Homepage der Stiftung unter dem Stichwort "Beratungsstellen".
Art der Leistungsgewährung: Die Stiftung Hilfe für die Familie gewährt ausschließlich Geldmittel. Geldmittel sind zweckgebunden und in der Regel für folgende Leistungsarten zu verwenden:
Schwangerenbekleidung, Erstausstattung des Kindes, Kinderbett, Kinderwagen und Hochstuhl, Ergänzung der Wohnungseinrichtung oder kurzzeitige, überbrückende Leistungen.
Weitere zweckgebundene finanzielle Zuschüsse, zinslose Darlehen, Übernahme von Bürgschaften: Beschaffung oder Erhaltung einer Wohnung etwa nach einer Scheidung oder Trennung, Mietsicherheiten, Umzugs- und Renovierungskosten, Kinderbetreuungskosten oder Darlehen oder Bereitstellung einer Bürgschaft, um eine Ausbildung zu beenden oder um die Wiedereingliederung in das Berufsleben zu erreichen.