Kurzbeschreibung:
Die Edith-Stein-Bibliothek in Lichtenrade ist eine moderne Stadtteilbibliothek, die eine vielfältige Auswahl an Büchern, Zeitschriften und digitalen Medien bietet. Sie dient als wichtiger Treffpunkt für die Gemeinschaft und fördert durch Veranstaltungen und Workshops die Lesekultur und Bildung in der Nachbarschaft.
Die Edith-Stein-Bibliothek ist nicht nur ein Ort zum Ausleihen von Medien, sondern auch ein lebendiger Treffpunkt für die Lichtenrader Gemeinschaft. Mit einem umfangreichen Bestand an Büchern, Zeitschriften, Hörbüchern und digitalen Medien bietet sie für jeden Geschmack etwas. Die Bibliothek organisiert regelmäßig Veranstaltungen wie Lesungen, Workshops und Kinderprogramme, die das Interesse an Literatur und Bildung fördern. Zudem stehen den Besuchern freundliche und kompetente Mitarbeiter zur Verfügung, die bei Fragen und der Medienauswahl gerne helfen. Die angenehme Atmosphäre lädt dazu ein, sich Zeit zum Lesen oder Lernen zu nehmen. Die Edith-Stein-Bibliothek ist somit ein wertvoller Bestandteil des kulturellen Lebens in Lichtenrade.
Anschrift:
Edith-Stein-Bibliothek
Steinstraße 41
12307 Berlin
Verkehrsanbindung:
S-Bahn | S2 | Lichtenrade | ||
Bus | 172, 175, 275, M76 | S Lichenrade |
Öffnungszeiten:
Montag | 11 - 18 Uhr | |
Dienstag | 11 - 18 Uhr | |
Mittwoch | 11 - 18 Uhr | |
Donnerstag | 11 - 18 Uhr | |
Freitag | 11 - 18 Uhr | |
Samstag | Geschlossen | |
Sonntag | Geschlossen |
Zielgruppe (w/m):
Alle Interessierten
Preis/Aufwandsentschädigung:
Für das Erstellen eines Bibliotheksausweis fällt eine Gebühr von 10€ an. Dieser Ausweis ist dann ein Jahr gültig.
Für Empfänger von ALG 1 und 2, Sozialhilfeempfänger, Kinder und Schüler*innen wird dieser Ausweis entgeltfrei ausgestellt.
Auszubildende und Student*innen erhalten eine Ermäßigung von 5€.
Telefon:
(030) 90277-8286
Internet:
E-Mail:
Ansprechpartner/innen:
Mitarbeiter*innen vor Ort
Ausstattung:
Zugang Barrierefrei
Voraussetzung/Nachweise:
Für das Erstellen eines Bibliotheksausweis wird ein Personalausweis oder ein Pass in Verbindung mit der amtlichen Meldebestätigung benötigt.