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Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V.

Kurzbeschreibung:
Im bff sind rund 200 Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen zusammengeschlossen. Diese leisten den hauptsächlichen Anteil der ambulanten Beratung und Hilfestellung für weibliche Opfer von Gewalt. Der Dachverband nimmt maßgeblich Einfluss auf politische Entscheidungen.
 
 
Anschrift:
 
Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
Frauen gegen Gewalt e.V.
Petersburger Straße 94
10247 Berlin
 
 
Verkehrsanbindung:
 
U-Bahn:   U5   Frankfurter Tor
 
 
Öffnungszeiten:
 
Bitte telefonisch erfragen
 
Zielgruppe (w/m):
 
Frauen
 
Preis/Aufwandsentschädigung:
 
Kostenlos
 
 Telefon:
 
030 322 99 500
 
FAX:
 
 030 322 99 501
 
Internet:
 
 
E-Mail:
 
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Ansprechpartner/innen:
 
bitte telefonisch erfragen
 
Ausstattung:
 
keine Angaben
 
Voraussetzung/Nachweise:
 
keine erforderlich
 
 
Sonstige Information:
 
Die Schlichtungsstelle
 
- hört die Beteiligten an
- arbeitet diskret
- ist verpflichtet, jede eingehende Beschwerde/ Problemschilderung gewissenhaft zu bearbeiten
- nimmt bei Verstößen gegen die Ethikrichtlinien Stellung und spricht Empfehlungen aus
- strebt einvernehmliche Lösungen an und informiert bei schweren Verstößen oder strafrechtlich relevanten Inhalten die Arbeitgeberin der Beschwerdeadressatin
 
Ablauf des Schlichtungsverfahrens
 
- Kontaktaufnahme zur Schlichtungsstelle und Schilderung des Vorfalls
- Überprüfung der Unbefangenheit der Schlichterinnen
- Schlichtungsstelle klärt zusammen mit Ihnen, ob ein Schlichtungsverfahren gewünscht
- In jedem Fall wird die Beschwerde an die Beschwerdeadressatin weitergeleitet (auch ohne Schlichtungsverfahren)
- Klärung mit beiden Seiten, ob ein Schlichtungsverfahren gewünscht ist
- Stimmt die Beschwerdeadressatin einer Schlichtung nicht zu, ist das Verfahren beendet.
  Vorgang wird archiviert und die Beschwerdeführerin informiert
- Bei strafrechtlich relevanten Inhalten oder massiven Verstößen gegen die Ethikrichtlinien wird die Arbeitgeberin der Beschwerdeadressatin informiert
- Besteht auf beiden Seiten die Bereitschaft zur Schlichtung, findet ein gemeinsames Treffen statt. Zwei Schlichterinnen moderieren das Gespräch.
  Ziel der Schlichtung ist eine einvernehmliche Lösung und eine Klärung der Situation.
- Die Schlichterinnen geben beiden Parteien eine zeitnahe schriftliche Rückmeldung (Ergebnisprotokoll).
 
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