Soziales - Berlin (wir zusammen – für Berlin, in Berlin)

Allgemeine Soziale Beratung

Gratis unterwegs in Berlin

Praktisches in Pankow

Betreuungsbehörde

Kurzbeschreibung:

Das Sachgebiet Allgemeine Betreuungsangelegenheiten wird u.a. auf Verlangen des zuständigen Gerichts oder auf Vorschlag der Angehörigen tätig, wenn es darum geht, für einen behinderten oder kranken Erwachsenen, der seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen kann, einen geeigneten gesetzlichen Vertreter zu benennen.

 

Anschrift:

Betreuungsbehörde Bezirkamt Pankow
Amt für Soziales
Fröbelstraße 17 (Haus 7)
10405 Berlin

 

 

Verkehrsanbindung:

S-Bahn:   S41, S42, S8, S85   Prenzlauer Allee
Tram:   M2   Fröbelstraße

 

 

Öffnungszeiten:

Dienstag:   09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:   14:00 - 18:00 Uhr

 

Zielgruppe (w/m):

Betroffene und deren Angehörige und Helfer

 

Preis/Aufwandsentschädigung:

kostenlos

 

Telefon:

(030) 90295-5601

(030) 90295-5579

 

FAX:

(030) 90295-5582

 

Internet:

https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/betreuung/

 

E-Mail:

keine Angaben

 

Ansprechpartner/innen:

Frau Raschpichler
Tel.: (030) 90295-6847
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Zuständigkeit nach Postleitzahlen: 13127

Frau Neumann
Tel.: (030) 90295-6850
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Zuständigkeit nach Postleitzahlen: 10409

Frau Pickert
Tel.: (030) 90295-5334
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Zuständigkeit nach Postleitzahlen: 10119, 10247, 10249, 10405, 10435, 10439, 13129

Frau Wurtzel
Tel.: (030) 90295-6438
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Zuständigkeit nach Postleitzahlen: 10407, 13089, 13189

Herr Lohnherr
Tel.: (030) 90295-5595
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Zuständigkeit nach Postleitzahlen: 13088, 13187

Frau Tietz
Tel.: (030) 90295-5594
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Zuständigkeit nach Postleitzahlen: 13156, 13158, 13159

Frau Meyer
Tel.: (030) 90295-6844
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Zuständigkeit nach Postleitzahlen: 10437, 13125

Frau Abe
Tel.: (030) 90295-5323
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Zuständigkeit nach Postleitzahlen: 13086

 

Ausstattung:

barrierefrei

 

Voraussetzung/Nachweise:

für das Erstgespräch nicht erforderlich

 

Sonstige Informationen:

Weiterhin gehört es im Bereich der allgemeinen Betreuungsangelegenheiten zu den Aufgaben der Behörde, allgemeine Informationen über Abläufe in Betreuungsangelegenheiten und Betreuungsverfahren, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen zu erteilen und öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gemäß § 6 (2) BtBG, (ausschließlich Identitätsfeststellung – keine Rechtsberatung) vorzunehmen.

Für die Unterschriftsbeglaubigung wird eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben (§ 6 (5) BtBG). Zur Vermeidung von Wartezeiten in Beglaubigungsangelegenheiten ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

 

  • Anfahrt: