Kurzbeschreibung:
Wenn Sie eine schulische Ausbildung beginnen bzw. begonnen haben und Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen wollen, müssen je nach Art der Ausbildung, verschiedene Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Ausbildungsförderung wird u.a. geleistet für den Besuch von Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs, Berufsoberschulen und Berufsaufbauschulen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Eltern bzw. nach dem Familienstand des Auszubildenden, ggf. auch nach dem Sitz der Ausbildungsstätte.
Anschrift:
Amt für Soziales: Ausbildungsförderung
Haus 2, 1. Etage
Fröbelstraße 17
10405 Berlin
Verkehrsanbindung:
S-Bahn: | S41, S42, S8, S85 | Prenzlauer Allee | ||
Tram: | M2 | Fröbelstraße | ||
Tram: | M10 | Prenzlauer Allee/ Danziger Straße | ||
Bus: | 156 | Prenzlauer Allee |
Öffnungszeiten:
Dienstag: | 09:00 - 11:00 Uhr | |
Donnerstag: | 15:00 - 17:00 Uhr |
Bitte senden Sie Unterlagen per Post, E-Mail oder Fax zu uns. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Bearbeiter/in.
Wenn Sie uns Unterlagen zu Ihrem Antrag per E-Mail senden möchten, scannen Sie bitte jede Seite einzeln ein, damit die Anlagen ausgedruckt werden können.
Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Absprache möglich.
Zielgruppe (w/m):
Jugendliche
Preis/Aufwandsentschädigung:
kostenlos
Telefon:
030 90295 5314 Frau Lange (Fachbereichsleiterin)
FAX:
(030) 90295-5322
Internet:
https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/bafoeg-unterhalt/
E-Mail:
Ansprechpartner/innen:
Fachbereichsleiterin: Frau Lange Soz C
Weitere Ansprechpartner den Bereichen zugeordnet finden Sie hier.
Ausstattung:
barrierefrei
Voraussetzung/Nachweise:
nicht vorhanden
Sonstige Informationen:
Unter folgendem Link können Sie direkt Ihren Antrag auf Schüler-BAföG stellen: Online- Antrag.
Ausbildungsförderung wird geleistet für:
- Berufsfachschulen
- MDQM II – Ausbildungen
- Fach- und Fachoberschulen
- Abendgymnasien
- Kollegs
- Berufsoberschulen
- Berufsaufbauschulen
Förderungsbedarf wird nach Schulart, Wohnung des Schülers und nach dem Einkommen der Eltern festgelegt. Elternunabhängig kann nur gefördert werden, wer z.B. bereits 6 Jahre (incl. Lehre) erwerbstätig gewesen ist.
Auf der Seite des Bundes: www.das-neue-bafoeg.de sind alle Formblätter hinterlegt.
Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für die Bezirke Pankow (örtliche Bereiche Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee) und Reinickendorf
Zuständigkeiten für das Meister-BAFöG:
- für in Pankow wohnhafte Auszubildende Lichtenberg
- für in Reinickendorf wohnende Auszubildende Charlottenburg-Wilmersdorf
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Eltern nach dem Familienstand des Auszubildenden nach dem Sitz der Ausbildungsstätte.