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Bezirksamt Pankow - Ausbildungsförderung (BAföG)

Kurzbeschreibung:

Wenn Sie eine schulische Ausbildung beginnen bzw. begonnen haben und Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen wollen, müssen je nach Art der Ausbildung, verschiedene Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Ausbildungsförderung wird u.a. geleistet für den Besuch von Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs, Berufsoberschulen und Berufsaufbauschulen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Eltern bzw. nach dem Familienstand des Auszubildenden, ggf. auch nach dem Sitz der Ausbildungsstätte. 

 

Anschrift:

Amt für Soziales: Ausbildungsförderung
Haus 2, 1. Etage
Fröbelstraße 17
10405 Berlin

 

 

Verkehrsanbindung:

S-Bahn:   S41, S42, S8, S85   Prenzlauer Allee
Tram:   M2   Fröbelstraße
Tram:   M10   Prenzlauer Allee/ Danziger Straße
Bus:   156   Prenzlauer Allee

 

 

Öffnungszeiten:

Dienstag:   09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag:   15:00 - 17:00 Uhr

 

Bitte senden Sie Unterlagen per Post, E-Mail oder Fax zu uns. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Bearbeiter/in.

Wenn Sie uns Unterlagen zu Ihrem Antrag per E-Mail senden möchten, scannen Sie bitte jede Seite einzeln ein, damit die Anlagen ausgedruckt werden können.

Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Absprache möglich.

 

Zielgruppe (w/m):

Jugendliche

 

Preis/Aufwandsentschädigung:

kostenlos

 

Telefon:

030 90295 5314 Frau Lange (Fachbereichsleiterin)

 

FAX:

(030) 90295-5322

 

Internet:

https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/bafoeg-unterhalt/

 

E-Mail:

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Ansprechpartner/innen:

Fachbereichsleiterin: Frau Lange Soz C

Weitere Ansprechpartner den Bereichen zugeordnet finden Sie hier.

 

Ausstattung:

barrierefrei

 

Voraussetzung/Nachweise:

nicht vorhanden

 

Sonstige Informationen:

Unter folgendem Link können Sie direkt Ihren Antrag auf Schüler-BAföG stellen: Online- Antrag.

Ausbildungsförderung wird geleistet für:

  • Berufsfachschulen
  • MDQM II – Ausbildungen
  • Fach- und Fachoberschulen
  • Abendgymnasien
  • Kollegs
  • Berufsoberschulen
  • Berufsaufbauschulen

Förderungsbedarf wird nach Schulart, Wohnung des Schülers und nach dem Einkommen der Eltern festgelegt. Elternunabhängig kann nur gefördert werden, wer z.B. bereits 6 Jahre (incl. Lehre) erwerbstätig gewesen ist.

Auf der Seite des Bundes: www.das-neue-bafoeg.de sind alle Formblätter hinterlegt.

Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für die Bezirke Pankow (örtliche Bereiche Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee) und Reinickendorf

Zuständigkeiten für das Meister-BAFöG:

  • für in Pankow wohnhafte Auszubildende Lichtenberg
  • für in Reinickendorf wohnende Auszubildende Charlottenburg-Wilmersdorf

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Eltern nach dem Familienstand des Auszubildenden nach dem Sitz der Ausbildungsstätte.

  • Anfahrt: