Das Sachgebiet Allgemeine Betreuungsangelegenheiten wird u.a. auf Verlangen des zuständigen Gerichts oder auf Vorschlag der Angehörigen tätig, wenn es darum geht, für einen behinderten oder kranken Erwachsenen, der seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen kann, einen geeigneten gesetzlichen Vertreter zu benennen.
Weiterhin gehört es im Bereich der allgemeinen Betreuungsangelegenheiten zu den Aufgaben der Behörde, allgemeine Informationen über Abläufe in Betreuungsangelegenheiten und Betreuungsverfahren, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen zu erteilen und öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gemäß § 6 (2) BtBG, (ausschließlich Identitätsfeststellung – keine Rechtsberatung) vorzunehmen.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ansprechpartner/innen:
Leiter Herr Slawik Tel. (030) 90295-5335 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ansprechpartner zu allgemeinen Betreuungsangelegenheiten
Frau Lenz Tel.: (030) 90295-5323
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Neumann Tel.: (030) 90295-6850
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Abe Tel.: (030) 90295-6844
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Kliemann Tel.: (030) 90295-5595
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Wurtzel Tel.: (030) 90295-6438
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ausstattung:
barrierefrei
Voraussetzung/Nachweise:
für das Erstgespräch nicht erforderlich
Sonstige Information:
Für die Unterschriftsbeglaubigung wird eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben (§ 6 (5) BtBG). Zur Vermeidung von Wartezeiten in Beglaubigungsangelegenheiten ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
contentmap_plugin
Heute 721 | Gestern 960 | Woche 4213 | Monat 17492 | Insgesamt 4389145
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite. Nutzen Sie unsere Website oder Dienste weiter, stimmen Sie der Verwendung zu.