Angebot/Kurzbeschreibung:
Wenn mit einem Bescheid eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, kann das Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis ausstellen. Der Ausweis ist bundesweit gültig und dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen. Im KundenCenter erhalten Sie:
- Allgemeine Informationen zum Schwerbehindertenrecht und den Nachteilsausgleichen
- Antragsformulare und Informationsmaterial
- Auskünfte und Beratung im Einzelfall
- bei Verlust den Ersatzausweis bzw. die Ersatzwertmarke
- Information zum Berliner Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen und Annahme von Taxiquittungen.
Anschrift:
LAGeSo - Versorgungsamt - Der Schwerbehindertenausweis
Sächsische Straße 28
10707 Berlin
Dienstag: 09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag: 09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Das Versorgungsamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung aus, mit der im Ausland nachgewiesen werden kann, dass der/die Inhaber/in nach deutschem Recht als schwerbehindert anerkannt ist. Die Bescheinigung ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Russisch abgefasst. Die Inhaber/innen dieser Bescheinigungen müssen sich selbstständig über die Angebote und Vergünstigungen im Ausland informieren.