Härtefallberatung Flüchtlingsrat Berlin e.V.

Angebot/Kurzbeschreibung:
Die Härtefallberatung hilft Menschen, die ausgegrenzt und in Not sind – unabhängig von deren Herkunft, Geschlecht, Alter, politischer oder religiöser Weltanschauung.
Abgelehnte Asylbewerber können mit Hilfe eines Beraters einen Härtefallantrag stellen, wenn ihr Antrag abgelehnt und sie zur Ausreise verpflichtet wurden. Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis nach der Härtefallregelung können nur über die Beratungsstelle eines der sieben Mitglieder der Härtefallkommission gestellt werden, nicht über die Geschäftsstelle.
 
Anschrift:
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Greifswalder Str. 4
(2. Hof, 1. Etage, Raum 1108)
10405 Berlin
 
Verkehrsanbindung:
S-Bahn:            S8, S41, S42, S85                S Greifswalder Str.
Tram:               M4                                      Am Friedrichshain
Bus:                 142, 200                              Am Friedrichshain
 
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:         10-15 Uhr
Freitag bis Sonntag:                geschlossen
 
Zielgruppe:
junge Flüchtlinge und Migrant*innen
 

Preis/Aufwandsentschädigung:
bitte telefonisch erfragen

Telefon:
(030) 224 76 311
  
FAX:
(030) 224 76 312
 
Internet:
https://fluechtlingsrat-berlin.de/kontakt/#haertefallberatung
 
E-Mail:
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Ansprechpartner/innen:
Herr Daniel Mader 01578 – 595 7191 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Emily Barnickel 01578 – 595 7027 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Ausstattung:
barrierefrei
 
Voraussetzung
ausreisepflichtige Flüchtlinge (z.B. bei Duldung, Grenzübertrittsbescheinigung, abgelehntem Asylantrag). Bitte kommen Sie nicht ohne bestätigten Termin!
 
Sonstige Information:
Die Geschäftsstelle der Härtefallkommission ist die Senatsverwaltung für Inneres, Klosterstr. 47, 10179 Berlin-Mitte. Der Kontakt zur Härtefallkommission erfolgt jedoch stets über das jeweilige Mitglied der Härtefallkommission, nicht über die Geschäftsstelle. Der Vorsitzende der Geschäftsstelle leitet die Sitzungen. Anhand der Ausländerakte bereiten er und sein Team die Einzelfälle als Arbeitsunterlage für die Kommission vor. Ein Härtefallantrag kann laut HFK-VO Berlin gestellt werden, wenn Sie vollziehbar ausreisepflichtig sind.
Das ist z.B. der Fall, wenn Sie nur eine Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung besitzen, ihre Aufenthaltserlaubnis bereits abgelaufen ist bzw. Sie sich „illegal“ aufhalten, oder Sie sich
in Abschiebungshaft befinden. Alle notwendigen Unterlagen und Argumente sollten zusammengetragen und möglichst zum ersten Termin bei der Härtefallberatung mitgebracht werden.Was Sie benötigen, können der Webseite entnehmen.
  
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