Kostenübernahme von Ferienangeboten durch das Jugendamt für Menschen mit geringem Einkommen

Angebot/Kurzbeschreibung:
Familien mit geringem Einkommen können beim zuständigen Jugendamt des Wohnbezirks die (teilweise) Übernahme der Kosten für die Teilnahme an einem Feriencamp beantragen.

Voraussetzungen hierfür sind bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen und dass das Ferienangebot für die Entwicklung des Kindes/des Jugendlichen förderlich ist. 
 
Anschrift:
Ihr zuständiges Jugendamt
 
Zielgruppe (w/m):
Familien mit geringem Einkommen
 
Internet:
Den entsprechenden Gesetzestext finden Sie hier.
 
Sonstige Information:

Es gelten derzeit folgende Einkommensgrenzen (Stand: 2016)

1. Familienmitglied: 764 Euro

+ Jedes weitere Familienmitglied (pro Person): 268 Euro
+ Miete

Vom Einkommen werden noch Freibeträge abgezogen, so dass sich eine Überprüfung des Anspruchs auch bei einer geringfügigen Überschreitung der Einkommensgrenzen lohnt.