Beantragung (Kita- Gutschein)

Angebot/Kurzbeschreibung:
Wenn Ihr Kind in eine Kindertagesstätte oder eine Kindertagespflegestelle gehen soll,
benötigen Sie dafür einen Kita-Gutschein.

Den Gutschein können Sie in einer Berliner Tageseinrichtung Ihrer Wahl einlösen,
wenn dort ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht.

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitförderung (5 bis 7 Stunden täglich) in einer Kindertagesstätte bzw. in der Kindertagespflege, unabhängig davon, ob es zu Hause betreut werden könnte oder nicht.

Wer einen Kita-Gutschein für eine Teilzeitbetreuung beantragen möchten, braucht hierfür keine Bedarfsnachweise (wie Arbeitgebernachweise, Selbständigkeitserklärungen, Studienbescheinigungen) mit dem Antrag einreichen.

Soll die Betreuung mehr als 7 Stunden betragen, muss der Bedarf (wie Arbeitgebernachweise, Selbständigkeitserklärungen, Studienbescheinigungen) nachgewiesen werden.

Umfang der Betreuung nach Bedarf

Die tägliche Betreuungszeit der Kinder orientiert sich an den Arbeits- oder Ausbildungszeiten der Eltern. Die Kindertagesbetreuung umfasst Bildung, Erziehung und Betreuung. Je nach dem individuellen Bedarf beläuft sich der tägliche Umfang auf

- 4 bis 5 Stunden: Halbtagsförderung

- über 5 bis 7 Stunden: Teilzeitförderung

- über 7 bis 9 Stunden: Ganztagsförderung

- über 9 Stunden: erweiterte Ganztagsförderung 

 
 Anschrift:
Bezirksamt Pankow von Berlin
Jugendamt
Fachdienst 5, Gutscheinstelle
Fröbelstraße 17, Haus 4
10405 Berlin