Angebot/Kurzbeschreibung:
Das Projekt IMPULS ist ein spezielles Beratungsangebot für die Berliner Jugendämter. Es wird im Rahmen einzelner Module individuell an die Bedürfnisse von Jugendlichen und Heranwachsenden (bis zum 21. Lebensjahr) angepasst, die in Zusammenhang mit Alkohol – oder Drogenkonsum straffällig geworden sind.
Anschrift:
Stiftung SPI
IMPULS Trägerverbund von Caritas und Stiftung SPI
Große Hamburger Straße 18
10115 Berlin
IMPULS Trägerverbund von Caritas und Stiftung SPI
Große Hamburger Straße 18
10115 Berlin
Sonstige Informationen:
Ziele und Schwerpunkte
- Erreichen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol oder Drogen, vor allem im Zusammenhang mit Straftaten
- Jugendlichen und Heranwachsenden eine Struktur und Orientierung geben
- Sensibilisierung für individuelle Verhaltensmuster
- Unterstützung bei Konfliktlösung
- Ressourcenaktivierung und Resilienzförderung
- Erarbeitung einer realistischen Perspektive
- Vermittlung an weiterführende Hilfen
Angebote
- Modul Anamnese
Psychosoziale Anamnese und die Aufklärung über die Wirkungsweise von Alkohol bzw. illegalen Drogen
- Modul Reflexion
Reflexion des Zusammenhangs zwischen Alkohol – oder Drogenkonsum und delinquentem Verhalten
- Modul Perspektive
Lösungsorientierte Perspektiverarbeitung
Vermittlung an weiterführende Hilfen wie Suchtberatung, Psychotherapie, Schuldnerberatung oder Erziehungs- und Familienberatung erfolgt bei Bedarf
Verkehrsanbindung:
S-Bahn: S 3, S 5, S 7 Hackescher Markt
U-Bahn: U 8 Weinmeisterstraße
Tram: M 1, M 4, M 5 Hackescher Markt
Tram: M 1, M 5 Monbijouplatz
Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung
Zielgruppe:
Jugendliche und Heranwachsende (bis zum 21. Lebensjahr), die in Zusammenhang mit Alkohol – oder Drogenkonsum straffällig geworden sind.
Preis/Aufwandsentschädigung:
die Behandlung und die Therapie sind kostenlos
Telefon:
030 66 63 34 34
FAX:
030 66 63 34 39
Internet:
E-Mail:
Ansprechpartner/innen:
Herr Jörg Kreutziger
Ausstattung:
bitte telefonisch oder vor Ort erfragen
Voraussetzung/Nachweise:
Voraussetzung ist die Zuweisung nach § 10 Jugendgerichtsgesetz (JGG).