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2. Autonomes Frauenhaus Berlin

Angebot/Kurzbeschreibung:
Das interdisziplinäre und multikulturelleTeam aus neun Mitarbeiterinnen unterstützt gewaltbetroffene Frauen, Mädchen und Jungen. Es unterstützt die Betroffenen dabei, Wege aus der Gewaltsituation zu finden und selbstbestimmte Lebensperspektiven zu entwickeln.
 
 
Anschrift:
2. Autonomes Frauenhaus Berlin
Frauenselbsthilfe -
Frauen gegen Gewalt an Frauen e.V.
Postfach 200757
13517 Berlin
 
 
Sonstige Information:
- Zusammentreffen vieler Frauen unterschiedlicher Lebensweisen, Bedürfnisse und Kulturen
- Entlastung und Unterstützung durch Betroffene mit denselben Erfahrungen
- Eigenverantwortung bei der Organisation des Alltags
- Selbstversorgung für sich und die Kinder
- Nach Möglichkeit ein eigenes Zimmer für Frauen mit Kindern
- Alleinstehende Frauen teilen sich ein Zimmer mit anderen alleinstehenden Frauen
- Aufenthaltsräume, Küchen, Duschen, Toiletten und der Waschmaschinenraum stehen allen Frauen und Kindern zur Verfügung.
- Die Pflege der Zimmer und Gemeinschaftsräume übernehmen die Frauen.
- Die verantwortliche Übernahme von Putz- und Telefondiensten ist Pflicht.
- Die Aufgaben werden auf der wöchentlichen Hausversammlung verteilt.
- Veranstaltungen zu bestimmten Themen oder Freizeitaktivitäten
- Gemeinsames Frühstück einmal in der Woche
 
 
Verkehrsanbindung:
wird nicht preisgegeben
 
 
Öffnungszeiten:
Der erste Kontakt zum Frauenhaus erfolgt in der Regel telefonisch. Unter der Rufnummer 030 37490622 können Sie das Frauenhaus rund um die Uhr erreichen.
 
 
Zielgruppe (w/m):
Jede Frau, die Gewalt erlebt - egal durch wen und in welcher Form - kann sich an das Frauenhaus wenden.
Das Frauenhaus bietet jeder gewaltbetroffenen Frau und ihren Kindern Schutz und Unterstützung - unabhängig von kultureller oder ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Aufenthaltsstatus, sozialem Status, Alter, Lebensweise oder Behinderung. 
Frauen mit Söhnen ab dem 14. Lebensjahr werden vorübergehend aufgenommen.
 
 
Voraussetzung/Nachweise:
(wenn vorhanden und wenn es zeitlich möglich ist)
- Ausweis(e) / Pässe für Sie und Ihre Kinder
- Geld / Bankkarte(n)
- evtl. Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
- Krankenkassenkarte(n) (auch der Kinder)
- Geburtsurkunde(n) (auch der Kinder)
- evtl. Heiratsurkunde
- Lohnsteuerkarte
- Sozialversicherungsausweis / -nummer
- Rentenversicherungsunterlagen
- aktuelle bzw. die letzten Bescheide (z.B. ALG II; Kindergeld...)
- evtl. Scheidungsurteil
- evtl. Sorgerechtsbeschluss
- evtl. ärztliche Atteste
- Mietvertrag
- Schlüssel der bisherigen Wohnung
- Schulsachen
- Lieblingsspielzeug der Kinder
- evtl. wichtige Medikamente
- persönliche Wertgegenstände / Erinnerungen
- sonstige für Sie wichtige Unterlagen
 
 
Preis/Aufwandsentschädigung:
Der Aufenthalt ist freiwillig und kostenlos.
 
 
Telefon:
Telefon-Notruf:   030 374 906 22
Telefon Büro:     030 374 906 00
 
 
FAX:
030 374 906 20
 
 
Internet:
 
E-Mail:
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Ansprechpartner/innen:
am Telefon
 
 
Ausstattung:
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist unser Haus leider nicht behindertengerecht. 
 
 
 
 
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