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Gewaltschutzambulanz der Charité Berlin

Angebot/Kurzbeschreibung:
Die Gewaltschutzambulanz ist ein niederschwelliges Angebot für Gewaltopfer, um erlittene Verletzungen rechtsmedizinisch untersuchen und dokumentieren zu lassen. Das betrifft häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, interpersonelle Gewalt und Kindesmisshandlung.
 
 
Anschrift:
Besucheranschrift
Gewaltschutzambulanz
Birkenstraße 62, Haus N
10559 Berlin
 
Postanschrift
Gewaltschutzambulanz
Turmstraße 21, Haus N
10559 Berlin
 
 
Sonstige Information:
Das Wichtigste zuerst:
Bei akuten Verletzungen wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an
- Ihren Arzt oder
- eine Rettungsstelle
- Dies ist auch ohne polizeiliche Anzeige und kostenfrei möglich.
- In der Gewaltschutzambulanz der Charité - Universitätsmedizin Berlin findet keine medizinische Versorgung statt.
- Das Team der Gewaltschutzambulanz erstellt für Sie eine kostenlose rechtsmedizinische Dokumentation Ihrer sichtbaren Verletzungen.
  Diese ist gerichtsfest, falls Sie sich später für ein Gerichtsverfahren (Straf-, Zivil- und/oder Familiengericht) entscheiden.
- Dies ist auch ohne polizeiliche Anzeige und kostenfrei möglich.
 
 
Verkehrsanbindung:
U-Bahn:                    U9                             U-Bahnhof: Birkenstraße: Ausgang Landesamt für Gesundheit und Soziales
Bus:                          M27                           Havelberger Straße
                                 123                            Birkenstraße/Rathenower Straße
 
 
Öffnungszeiten:
Untersuchungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr
 
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 15:00 Uhr
 
 
Zielgruppe (w/m):
Opfer und Betroffene von Gewalt
 
 
Preis/Aufwandsentschädigung:
Das Angebot ist für Sie kostenlos.
 
 
Telefon:
030   45 05 70 270
(Telefonische Sprechzeiten Montag - Freitag: 08.30 – 15.00 Uhr)
 
 
FAX:
030   45 07 57 02 70
 
 
Internet:
 
 
E-Mail:
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Ansprechpartner/innen:
Bitte telefonisch erfragen
 
 
Ausstattung:
Barrierefreier Zugang über den Haupteingang der Rechtsmedizin 
 
 
Voraussetzung/Nachweise:
- Ihren Personalausweis, Ihren Pass oder ein anderes Ausweisdokument
- falls vorhanden, ärztliche Befunde, die im Zusammenhang mit der aktuellen Gewalttat stehen sowie
- die Vorgangsnummer, wenn Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet haben
 
 
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