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Unionhilfswerk

Angebot/Kurzbeschreibung:
Das Wohnheim schafft für wohnungslose Menschen einen geschützten Rahmen, wo sie sich neu orientieren können. Sie erhalten Hilfe zur Selbsthilfe, Informationen und Zugang zu Hilfesystemen. So werden sie zu Veränderungen motiviert und eine persönliche und familiäre Stabilisierung erreicht.
 
 
Anschrift:
Wohnheim für Wohnungslose Haus "Panorama Nord"
Osloer Straße 80
13359 Berlin
 
 
Sonstige Information:
Unterstützung bei
- zerrütteten Familienverhältnissen, Familientrennungen
- bestehenden Defiziten in der schulischen und beruflichen Ausbildung
- mangelnden sozialen Kontakten
- Arbeitslosigkeit
- Überschuldung
- Straffälligkeit
 
 
Verkehrsanbindung:
U-Bahn: U8, U9                                        Osloer Straße
Tram:     M13, 50                                      Osloer Straße
Bus:       125, 128, 150, 255                     Osloer Straße
 
 
Öffnungszeiten:
Die Häuser sind 24 Stunden täglich besetzt. Sozialpädagogische Fachkräfte, Hausmeister und Mitarbeiter für Nacht- und Wochenenddienste sorgen dafür, dass die Bewohner der Häuser rund um die Uhr einen Ansprechpartner haben. 
 
 
Zielgruppe (w/m):
- Menschen aus allen Berliner Bezirken mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
- Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
 
 
Preis/Aufwandsentschädigung:
Kostenübernahme durch das Jobcenter bei Vorlage der entsprechenden Zuweisung
 
 
Telefon:
030 60 25 99 23
 
 
FAX:
030 60 25 99 24
 
 
Internet:
 
 
E-Mail:
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Ansprechpartner/innen:
Herr Dariusz Sasin, Einrichtungsleiter 
 
 
Ausstattung:
- Sechs Etagen mit je acht Wohneinheiten, in denen jeweils zwei Bewohner oder Bewohnerinnen untergebracht werden können
- Pro Wohneinheit kleiner Flur, Bad mit Dusche, kleine Küche mit Einbaumöbeln, Kochmöglichkeit und Kühlschrank sowie einen Wohnraum und einen Balkon
- Erdgeschoss mit drei Wohneinheiten, davon zwei behindertenfreundlich
- Gute infrastrukturelle Anbindung, öffentliche Verkehrsmittel sowie Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe
 
 
Voraussetzung/Nachweise:
- Aufnahme erfolgt gewöhnlich auf der Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG)
- Zuweisung durch die Leitstelle für Wohnungslose beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, oder direkt über die verschiedenen Bezirksämter
- Zustimmung durch die zuständige Soziale Wohnhilfe/Sozialamt oder den sozialpsychiatrischen Dienst der Bezirke
 
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