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Stiftung Hilfe für die Familie

Angebot/Kurzbeschreibung:
Die Stiftung steht schwangeren Frauen, Familien und Alleinerziehenden zur Seite, die unverschuldet in eine finanzielle oder anderweitige materielle Notlage geraten sind. Diese Möglichkeit gibt es, wenn die gesetzlichen Leistungen, aber auch die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern nicht ausreichen. Die „Stiftung Hilfe für die Familie“ darf nur ergänzende Leistungen zur Verfügung stellen, wenn alle anderen Leistungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, aber nicht ausreichend waren oder eine rechtzeitige Hilfe von anderer Seite nicht erwartet werden kann.
  
Anschrift:
Stiftung Hilfe für die Familie
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
 
Sonstige Information:
Procedere: Die Antragstellung erfolgt nicht bei der Stiftung Hilfe für die Familie direkt, sondern über eine Beratungsstelle. Alle Beratungsstellen verfügen über die entsprechenden Anträge.  Die ausgefüllten Anträge werden von ihnen weitergereicht. Beratungsstellen auf der Homepage der Stiftung unter dem Stichwort  "Beratungsstellen".
 
Art der Leistungsgewährung: Die Stiftung Hilfe für die Familie gewährt ausschließlich Geldmittel. Geldmittel sind zweckgebunden und in der Regel für folgende Leistungsarten zu verwenden:
Schwangerenbekleidung, Erstausstattung des Kindes, Kinderbett, Kinderwagen und Hochstuhl, Ergänzung der Wohnungseinrichtung oder kurzzeitige, überbrückende Leistungen.
 
Weitere zweckgebundene finanzielle Zuschüsse, zinslose Darlehen, Übernahme von Bürgschaften: Beschaffung oder Erhaltung einer Wohnung etwa nach einer Scheidung oder Trennung,  Mietsicherheiten, Umzugs- und Renovierungskosten, Kinderbetreuungskosten oder Darlehen oder Bereitstellung einer Bürgschaft, um eine Ausbildung zu beenden oder um die Wiedereingliederung in das Berufsleben zu erreichen.
 
Verkehrsanbindung:
S-Bahn:   S3, S5, S7, S9          S Hackescher Markt
Tram:       M1, M5                  Monbijouplatz 
 
Öffnungszeiten:
telefonische Sprechzeiten:
Dienstag:      12:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag:    9:00 - 12:00 Uhr 
 
Zielgruppe:
in Not geratene Schwangere, Alleinerziehende und Familien mit mindestens einem in wirtschaftlicher Hinsicht unselbstständigen Kind oder mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen
 
Preis/Aufwandsentschädigung:
die Antragstellung ist kostenlos
 
Telefon:
(030) 20 08 91 0 (Montag bis Donnerstag 10 bis 13 Uhr)
 
FAX:
(030) 20 08 91 20 (Büro)
 
Internet:
 
E-Mail:
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Ansprechpartner/innen:
Gerda Mävers (Geschäftsführerin)
 
Ausstattung:
barrierefrei
 
Voraussetzung/Nachweise:
Bitte im ersten Beratungsgespräch erfragen; für Schwangere: Hauptwohnsitz in Berlin

Zur Beschleunigung des Hilfeprozesses bringen Sie nach Möglichkeit bitte schon zum ersten persönlichen Kontakt in der Beratungsstelle die nachfolgenden Unterlagen mit:

  1. Personalausweis oder Reisepass und Meldebestätigung
  2. Mutterpass (bei bestehender Schwangerschaft)
  3. Vollständige Unterlagen über vorhandenes eigenes Vermögen, z.B. Sparbuch bzw. -konten, Anlagevermögen, Lebensversicherungen, Bausparvertrag, Wohneigentum (auch im Ausland), Wert des PKW
  4. Nachweise über eigenes und gegebenenfalls Einkommen aller im Haushalt lebenden Angehörigen. Es werden alle Einkommensnachweise ab dem 3. Schwangerschaftsmonat benötigt. Da es eine Fülle von Einkommensnachweisen geben kann, finden Sie unter Einkommen und Vermögen nähere Informationen.

Die Ausgaben für den bewilligten Zweck müssen Sie durch die Übersendung gut lesbarer Fotokopien der Kaufbelege nachweisen.

 
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