Kurzbeschreibung:
Wenn mit einem Bescheid eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, kann das Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis ausstellen. Der Ausweis ist bundesweit gültig und dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen. Im KundenCenter erhalten Sie: Allgemeine Informationen zum Schwerbehindertenrecht und den Nachteilsausgleichen, Antragsformulare und Informationsmaterial, Auskünfte und Beratung im Einzelfall, bei Verlust den Ersatzausweis bzw. die Ersatzwertmarke, Information zum Berliner Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen und Annahme von Taxiquittungen und mehr.
Anschrift:
LAGeSo - Versorgungsamt - Der Schwerbehindertenausweis
Sächsische Straße 28
10707 Berlin
Verkehrsanbindung:
U-Bahn: | U3, U7 | Fehrbelliner Platz | ||
Bus: | 101, 115, 143 | Fehrbelliner Platz |
Öffnungszeiten:
Montag: | 09:00 Unr - 15:00 uhr (nur mit Termin) | |||
Dienstag: | 09:00 Uhr - 15:00 Uhr (nur mit Termin) | |||
Mittwoch: | geschlossen | |||
Donnerstag: | 12:00 Uhr - 18:00 Uhr (nur mit Termin) | |||
Freitag: | 09:00 Uhr - 13:Uhr Uhr (nur mit Termin) |
Zielgruppe (w/m):
Betroffene und Angehörige
Preis/Aufwandsentschädigung:
kostenfrei
Telefon:
030/ 115 ( zentrales Bürgertelefon)
FAX:
030/ 9028 - 5080
Internet:
E-Mail:
Ansprechpartner/innen:
Kundencentermitarbeiter
Ausstattung:
barrierefreier Zugang, Behindertenparkplätze vorhanden,
rollstuhlgerechtes WC, rollstuhlgeeigneter Aufzug vorhanden
Voraussetzung/Nachweise:
Feststellungsurkunde
Sonstige Information:
Bescheinigung (mehrsprachig) für Auslandsaufenthalte
Das Versorgungsamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung aus, mit der im Ausland nachgewiesen werden kann, dass der/die Inhaber/in nach deutschem Recht als schwerbehindert anerkannt ist. Die Bescheinigung ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Russisch abgefasst. Die Inhaber/innen dieser Bescheinigungen müssen sich selbstständig über die Angebote und Vergünstigungen im Ausland informieren.