Soziales - Berlin (wir zusammen – für Berlin, in Berlin)

Allgemeine Soziale Beratung

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Kurzbeschreibung:
Die Sozialarbeiter*innen des LAF führen im Rahmen der Erstregistrierung soziale Beratungen zum Ablauf des Asylprozesses durch und identifizieren frühzeitig besondere Härtefälle oder andere besonders Schutzbedürftige, die besondere Betreuung und Unterbringung benötigen. Bei Bedarf leiten sie direkt frühe Hilfen für die Betroffenen ein. Wir bieten Ihnen als Leistungsempfänger*innen des LAF Beratung, Vermittlung, Organisation und Beantragung von Hilfen sowie Absprachen mit der Leistungsstelle und mit Wohnheimen/Unterkünften an. In akuten Notfällen bieten wir auch eine Krisenintervention.
 
 
Anschrift:
 
Sozialdienst im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
Darwinstraße 14 - 18
10589 Berlin
 
Besuchereingang:
Goslarer Ufer 15
10589 Berlin
  
 
Verkehrsanbindung:
 
S-Bahn:   S41, S1   S+U Jungfernheide
U-Bahn:   U7   U Mierendorffplatz
Bus:   M27   Goslaer Platz

 

 

Öffnungszeiten:
 
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag ab 8.00 Uhr können Sie in der Antragsannahme ohne Termin vorsprechen.
 
Am Mittwoch ist eine Vorsprache nur nach Terminvereinbarung mit dem Sozialdienst möglich.
 
 
Zielgruppe:
 
Flüchtlinge
 
 
Preis/Aufwandsentschädigung:
 
kostenlos
 
 
Telefon:
 
(030)  90225 2320
 
 
FAX:
 
keine Angaben
 
 
Internet:
 
 
 
E-Mail:
 
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Ansprechpartnerin:
 
Hannelore Thoelldte
 
 
Ausstattung:
 
barrierefrei
 
 
Voraussetzung/Nachweise:
 
keine erforderlich
 
 
Sonstige Informationen:
 
Die Sozialarbeiter*innen des LAF sind  als Ansprechpartner*innen für alle Problemlagen vor Ort. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) sucht derzeit dringend nach geeigneten leerstehenden Gebäuden (z. B. ehemalige Hotels, Büro- oder Wohngebäude) zur Unterbringung von Geflüchteten.
 
Folgende Personen gelten als besonders schutzbedürftig nach der europäischen Aufnahmerichtlinie:
 
- Minderjährige
unbegleitete Minderjährige
- Menschen mit einer Behinderung
- ältere Menschen
- Schwangere
- Alleinerziehende
- Opfer von Folter, Vergewaltigung oder sonstiger schwerer Formen psychischer,
  physischer oder sexueller Gewalt
 
Zusätzliche werden folgende Personengruppen vom LAF als besonders schutzbedürftige
Gruppe eingestuft:
 
LSBTI
- junge Erwachsene
 
Der Sozialdienst gibt Auskunft und unterstützt in folgenden Bereichen:
 
- Gesundheit
- Ergänzende Hilfemaßnahmen
- Bildung (Deutsch- und Integrationskurse, Schulbesuch von Kindern, etc.)
- Wohnen
- Zugang zum Arbeitsmarkt (Weiterbildungsmöglichkeiten, Freiwilligendienste)
- Informationen über den Ablauf des Asylverfahrens
- Familiäre Schwierigkeiten (Hilfe bei häuslicher Gewalt, Krisenintervention)
- Gewalterfahrungen (Hilfe für Gewaltopfer)
- Angebote für LSBTI Geflüchtete (Vermittlung an Beratungsstellen und Unterkünfte)
- Weiterleitung zur Rückkehrberatung (u. a. finanzielle Unterstützung zur Rückkehr in die Heimat
  und Starthilfe-Programme)
 
 

 

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