Soziales - Berlin (wir zusammen – für Berlin, in Berlin)

Allgemeine Soziale Beratung

Gratis unterwegs in Berlin

Praktisches in Pankow

Sonderfahrdienst SFD (Für Menschen mit Behinderung)

Kurzbeschreibung:

Menschen mit Behinderung können in Berlin einen Sonderfahrdienst nutzen, der ausschließlich für private Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung zur Verfügung steht. Dieser besondere Fahrdienst ermöglicht Menschen, die in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt sind, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Für die Beförderung stehen Solobusse (mit einem Fahrer) und Doppelbusse (mit einem Fahrer und einem Beifahrer), vor allem zur Überwindung von Treppenstufen zur Verfügung.

 

Anschrift:

Sonder-Fahr-Dienst SFD (Für Menschen mit Behinderung)
LAGeSo -Versorgungsamt / Kundencenter
Sächsische Straße 28 (Erdgeschoss)
10707 Berlin

 

Verkehrsanbindung:

U-Bahn:   U3, U7   Fehrbelliner Platz
Bus:   101, 143, 145   Fehrbelliner Platz

 

Öffnungszeiten:

Montag:    09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag:   09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:    12:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag:   09:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

 

Zielgruppe:

Personen die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen Personennahverkehr oder „normale“ Taxen zu benutzen, bzw. deren Wohnort oder Ziel nicht barrierefrei erreichbar ist.
Das Merkmal „T“ im Schwerbeschädigtenausweis berechtigt zur Teilnahme am Sonderfahrdienst.

 

Preis/Aufwandsentschädigung:

Eigenbeteiligung:
Für jede Fahrt fallen Kosten an. Sie erhalten eine monatliche Auflistung ihrer Fahrten.

Die Eigenbeteiligung beträgt monatlich:
für die 1. - 8. Fahrt 2,05 Euro je Fahrt
für die 9. - 16. Fahrt 5,00 Euro je Fahrt
ab der 17. Fahrt 10,00 Euro je Fahrt

Die ermäßigte Eigenbeteiligung beträgt monatlich:
für die 1. - 8. Fahrt 1,53 Euro je Fahrt
für die 9. - 16. Fahrt 3,50 Euro je Fahrt
ab der 17. Fahrt 7,00 Euro je Fahrt

Weitere Kosten:
• 2,05 Euro Aufwandsentschädigung, wenn die Fahrt
am Fahrtag storniert wird
• 2,00 Euro für jede weitere Begleitperson
(eine Begleitperson wird unentgeltlich befördert)
• 3,00 Euro pro Person bei Fahrten bis zu 5 km
über die Landesgrenze hinaus

Eine ermäßigte Eigenbeteiligung zahlen Sie, wenn Sie Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII), der Grundsicherung (SGB XII) und Leistungen nach SGB II (»Hartz IV«) erhalten. Erhalten Sie einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger, bezahlen Sie keine Eigenbeteiligung.

Zum Service gehört auch eine Treppenhilfe. Die Treppenhilfe kann ohne eine damit verbundene Fahrt genutzt werden.
Sie können sich bei der Fahrt begleiten lassen. Als Begleitperson zählt eine Person, die von Beginn an bis zum Ziel kostenfrei mitfährt. Fahrten zu Ärzten, Therapeuten sowie medizinischen Behandlungen in Krankenhäusern sind nicht möglich.

 

Telefon:

Bürgertelefon:
(030) 115

Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr

 

FAX:

(030) 90 28 33 77

 

Internet:

https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/nachteilsausgleiche/sonderfahrdienst/

 

E-Mail:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Ansprechpartner/innen:

bitte telefonisch erfragen

 

Ausstattung:

- barrierefrei
- ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden
- ein Rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden
- ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden

 

Voraussetzung/Nachweise:

Schwerbeschädigtenausweis mit Kennzeichnung "T", Anspruch auf das Merkmal „T“ haben:
Personen mit dem Merkzeichen “aG” ( außergewöhnliche Gehbehinderung), einem mobilitätsbedingten Grad der Behinderung von mindestens 80 und nachgewiesenen Fähigkeitsstörungen beim Treppensteigen.

Antragstellende müssen ihren Hauptwohnsitz im Land Berlin haben. Die Teilnahme am Sonder-Fahr-Dienst müssen Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) beantragen.

 

Sonstige Informationen:

Der Sonderfahrdienst bringt Sie zu Ihren Zielen in der Freizeit, wie zu Berliner Sehenswürdigkeiten, Verabredungen mit Freunden, Veranstaltungen, sportlichen Aktivitäten, zum Bahnhof oder Flughafen. Sie können sich auch von dort abholen lassen.

Der Fahrdienst steht nicht für Fahrten zu Ärzten, Behandlungen und Therapien sowie Fahrten von und zur Arbeit oder Schule zur Verfügung. Eine Beförderung zur Tagespflege und Krankentransporte werden vom Sonderfahrdienst ebenfalls nicht durchgeführt. Die Nutzung dieser Fahrzeuge sollte denen vorbehalten bleiben, die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen Personennahverkehr oder „normale“ Taxen zu benutzen, bzw. deren Wohnort oder Ziel nicht barrierefrei erreichbar ist. Zum Sonderfahrdienst gehören Assistenzleistungen wie die mit der Fahrt verbundene erforderliche Treppenhilfe (Tür-zu-Tür-Service).

Kosten für Fahrten, die nicht in den Freizeitbereich fallen, können unter bestimmten Voraussetzungen von anderen Trägern übernommen werden. Für notwendige Fahrten zum Arzt und zu ambulanten Behandlungen und Therapien übernimmt die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen die zuständige Krankenkasse.

Die Mobilitätszentrale „SFD-Berlin“ bei der WBT ist für die Annahme und Absage von Fahrtwünschen, die Planung der Fahrrouten und den Fahrzeugeinsatz zuständig. Fahrtwünsche, Stornierungen, reine Treppenhilfe ohne eine vorangegangene oder nachfolgende Beförderung sowie Anfragen zu Zielen bis fünf km über die Stadtgrenze hinaus werden täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, unter der
Telefonnummer: (030) 26 10 23 00 oder Fax: (030) 26 10 23 99 (täglich von 07.00 bis 17:00 Uhr) entgegengenommen.
Fahrtwünsche können auch per E-Mail angemeldet werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Ein Beförderungsanspruch besteht nicht.

Das Versorgungsamt bittet darum zu prüfen, ob das Fahrtziel nicht auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden könnte. Hierfür kann man den kostenlosen Bus & Bahn-Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg nutzen. Wer diesen Service in Anspruch nimmt, wird täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr bei vereinbartem Termin von der Wohnungstür bis zum Fahrtziel begleitet.

Telefonische Buchungsanfragen vom Bus & Bahn-Begleitservice werden Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer: (030) 34649940 entgegengenommen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vbb.de/vbb-services/barrierefreiheit/begleitservice/

Auskunft und Beratung erhalten Sie außerdem von der Kundenbetreuung der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe)
unter der Telefonnummer 19449.

 

  • Anfahrt: