Soziales - Berlin (wir zusammen – für Berlin, in Berlin)

Allgemeine Soziale Beratung

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Praktisches in Pankow

Kostenloses Hallenbad für alle mit kleinem Einkommen

Kurzbeschreibung:

Das Sachgebiet Allgemeine Betreuungsangelegenheiten wird u.a. auf Verlangen des zuständigen Gerichts oder auf Vorschlag der Angehörigen tätig, wenn es darum geht, für einen behinderten oder kranken Erwachsenen, der seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen kann, einen geeigneten gesetzlichen Vertreter zu benennen.

 

 

Anschrift:

Betreuungsbehörde Bezirkamt Pankow
Amt für Soziales
Fröbelstraße 17 (Haus 7)
10405 Berlin
 
 
 
Verkehrsanbindung:
 
S-Bahn:   S41, S42, S8, S85   Prenzlauer Allee
Tram:   M2   Fröbelstraße
 
 
Öffnungszeiten:
 
Dienstag   09:00 Uhr - 12:00 Uhr    
Donnerstag   14:00 Uhr - 18:00 uhr    
 
 
Zielgruppe (w/m):
 
Betroffene und deren Angehörige und Helfer
 
 
Preis/Aufwandsentschädigung:
 
kostenlos
 
 
Telefon:
 
(030) 90295-5601
(030) 90295-5579
 
 
FAX:
 
(030) 90295-5582 
 
 
Internet:
 

https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/betreuung/

 
 
E-Mail:
 
keine Angaben
 
 
Ansprechpartner zu allgemeinen Betreuungsangelegenheiten
 
Frau Raschpichler
Tel.: (030) 90295-6847
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Zuständigkeit nach Postleitzahlen: 13127
 
Frau Neumann
Tel.: (030) 90295-6850
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Zuständigkeit nach Postleitzahlen: 10409
 
Frau Pickert
Tel.: (030) 90295-5334
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Zuständigkeit nach Postleitzahlen: 10119, 10247, 10249, 10405, 10435, 10439, 13129
 
Frau Wurtzel
Tel.: (030) 90295-6438
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Zuständigkeit nach Postleitzahlen: 10407, 13089, 13189
 
Herr Lohnherr
Tel.: (030) 90295-5595
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Zuständigkeit nach Postleitzahlen: 13088, 13187
 
Frau Tietz
Tel.: (030) 90295-5594
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Zuständigkeit nach Postleitzahlen: 13156, 13158, 13159
 
Frau Meyer
Tel.: (030) 90295-6844
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Zuständigkeit nach Postleitzahlen: 10437, 13125
 
Frau Abe
Tel.: (030) 90295-5323
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Zuständigkeit nach Postleitzahlen: 13086
 
 
Ausstattung:
 
barrierefrei
 
 
Voraussetzung/Nachweise:
 
für das Erstgespräch nicht erforderlich
 
 
Sonstige Informationen:
 
Weiterhin gehört es im Bereich der allgemeinen Betreuungsangelegenheiten zu den Aufgaben der Behörde, allgemeine Informationen über Abläufe in Betreuungsangelegenheiten und Betreuungsverfahren, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen zu erteilen und öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gemäß § 6 (2) BtBG, (ausschließlich Identitätsfeststellung – keine Rechtsberatung) vorzunehmen.
Für die Unterschriftsbeglaubigung wird eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben (§ 6 (5) BtBG). Zur Vermeidung von Wartezeiten in Beglaubigungsangelegenheiten ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
 
 
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