Kurzbeschreibung:
Wenn Ihr Kind in eine Kita oder in eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie dafür einen Kita-Gutschein. Den Gutschein können Sie in einer Berliner Kita oder Kindertagespflegestelle Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz für Ihr Kind frei ist.
Anschrift:
Bezirksamt Pankow
Jugendamt Fachdienst 5 - Kindertagesbetreuung
Fröbelstraße 17, Haus 4 (EG)
10405 Berlin
Postanschrift:
Postfach 73013
13062 Berlin
Verkehrsanbindung:
S-Bahn: | S41, S42 | S-Bhf Prenzlauer Allee | ||
U-Bahn: | U2 | U Eberswalderstrasse | ||
Bus: | 156 | S-Bhf Prenzlauer Allee | ||
Tram: | M4, M10 | Fröbelstrasse |
Öffnungszeiten:
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr | |
Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr | |
Mittwoch: | geschlossen | |
Donnerstag: | 13:00 - 18:00 Uhr | |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Zielgruppe (w/m):
Kinder die mindestens 8 Wochen alt sind und noch nicht zur Schule gehen
Preis/Aufwandsentschädigung:
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen. Es gibt keine Gebühren.
Telefon:
Bürgertelefon
(030) 115
FAX:
(030) 90295 - 5841
Internet:
https://service.berlin.de/dienstleistung/324873/standort/324903/
E-Mail:
Ansprechpartner/innen:
Mitarbeiter:in vor Ort
Ausstattung:
- Rollstuhlgerecht
- Parkplatz rollstuhlgeeignet
- Aufzug rollstuhlgerecht
- WC rollstuhlgerecht
Voraussetzung/Nachweise:
- Rechtzeitige Antragstellung erst nach der Geburt des Kindes (Online Kita-Gutschein Antrag). Bitte stellen Sie den Antrag frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate bevor Ihr Kind in die Kita gehen soll.
- Nachweis über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten oder Dauervollmacht
- Nachweis über ihren Wohnsitz in Berlin
- Alter des Kindes (mindestens 8 Wochen alt und geht noch nicht zur Schule)
Erforderliche Unterlagen finden sie auf der Internetseite: https://service.berlin.de/dienstleistung/324873/
Sonstige Informationen:
Den Gutschein können Sie in einer Berliner Tageseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:
- Im ersten Lebensjahr müssen Sie unabhängig vom gewünschten Betreuungsumfang den Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.
- Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes wird ohne weitere Bedarfsprüfung eine Teilzeitbetreuung (bis zu 7 Stunden täglich) gewährt. Für eine über diesen Anspruch hinausgehende Betreuung muss ein entsprechender Bedarf nachgewiesen werden.
Wenn Sie arbeiten gehen, studieren oder in Ausbildung sind und deshalb Ihr Kind nicht selbst betreuen können, kann Ihr Kind auch länger in der Kita oder Kindertagespflegestelle bleiben. Längere Betreuungszeiten sind ebenfalls möglich, wenn der Bedarf sich aus Ihrer Familiensituation ergibt oder aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen notwendig ist.
Die Beantragung eines Kita-Gutscheins erfolgt immer beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, auch wenn Ihr Kind eine Kita oder Kindertagespflegestelle in einem anderen Bezirk besuchen soll. Bitte beachten Sie, dass Ihr Jugendamt Nachweise über die Richtigkeit Ihrer Angaben verlangen kann. Wir empfehlen, die entsprechenden Nachweise bereits bei Antragsstellung beizufügen.