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Allgemeine Soziale Beratung

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Kurzbeschreibung:

Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) bietet Betroffenen, die sich vor Gericht - auf Grundlage des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - gegen Diskriminierung zur Wehr setzen wollen, Beistand vor Gericht an. Zudem betreibt das BUG Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Gesetzesanalysen, mit der Absicht durch strategische Klagen einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft zu erwirken.

 

Anschrift:

Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG)
Haus für Demokratie und Menschenrechte
Vorderhaus, 2. Etage, Raum 201
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin

 

 

Verkehrsanbindung:

Tram:   M4   Am Friedrichshain
Bus:   142, 200   Am Friedrichshain

 

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:   09:00 - 14:00 Uhr
Für ein persönliches Gespräch bitten wir Sie um Terminabsprache.

 

 

Zielgruppe:

Betroffene von Diskriminierung, die rechtliche Schritte einleiten möchten

 

Preis/Aufwandsentschädigung:

kostenlos im Rahmen des Arbeitsschwerpunktes

 

Telefon:

(030) 688 366 18

 

FAX:

bitte erfragen

 

Internet:

https://www.bug-ev.org/

 

E-Mail:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (Zentrale)

 

Ansprechpartner/innen:

Vera Egenberger (ehrenamtliche Geschäftsführerin)
Dr. Alexander Tischbirek (Unterstützer und stellv. Vorsitzender)
Erin Moody (wissenschaftliche Begleitung)
Phuong Ngan Tran (Unterstützerin)
Clara Hofmann (Unterstützerin)

 

Ausstattung:

Das Büro ist nur bedingt barrierefrei, Beratung kann aber bei Bedarf im Haus barrierefrei angeboten werden.

 

Voraussetzung/Nachweise:

Um eine Klage vor Gericht erfolgreich durchzuführen, müssen Sie alles Material, das eine Ungleichbehandlung dokumentieren kann, aufbewahren. Briefe, E-Mails, Fotos, verschriftlichte Kommentare, Mitschnitte von Kommunikationen, Gesprächsnotizen etc. können möglicherweise ausschlaggebend sein vor Gericht.

 

Sonstige Informationen:

Das BUG unterstützt relevante Klagen gegen Diskriminierung (z.B. religiöse oder von Transmenschen; Formen der Personenkontrollen aufgrund phänotypischer Merkmale (racial profiling)), um Präzedenzfälle zu schaffen und somit zum einen die Rechtssicherheit im Antidiskriminierungsbereich zu vergrößern; gleichzeitig sollen Lücken in der derzeitigen Gesetzgebung geschlossen werden. Die Lobbyarbeit und die Öffentlichkeitsarbeit dienen dazu, Entwicklungen und Klärungsprozesse aus den strategischen Klagen in die Gesellschaft zu erwirken. Gleichzeitig werden mit den Erfahrungen und Ergebnissen der durchgeführten Klagen rechts- und gesellschaftspolitische Entwicklungen im Antidiskriminierungsbereich beeinflusst. Dazu tragen auch Positionspapiere und Stellungnahmen zu Politikentwicklungen und Plänen der Bundesregierung bei. Die Meldefrist für eine Diskriminierungsklage liegt bei zwei Monaten. Das BUG entscheidet deshalb binnen zwei Wochen nach Erhalt einer konkreten Anfrage, ob und in welcher Form Ihr Fall unterstützt wird. Ein Anspruch auf Unterstützung durch das BUG besteht jedoch nicht.

Das BUG ist kein Antidiskriminierungsbüro und bietet keine allgemeine Beratung im Falle einer Diskriminierung an. Sollten Sie allgemeine Beratung suchen, bitten wir Sie, Kontakt mit einem Antidiskriminierungsbüro in ihrer Nähe oder der Antidiskriminierungsstelle aufzunehmen.

Das BUG hat sich konkrete Arbeitsschwerpunkte und langfristige Ziele gesetzt. Die Unterstützung der Klagen vor Gericht wird sich weitestgehend im Rahmen dieser Arbeitsschwerpunkte bewegen. Das BUG wird deshalb Klagen außerhalb dieses Arbeitsschwerpunktes nicht übernehmen können.

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