Kurzbeschreibung:
In Deutschland beruht die medizinische Versorgung auf einer Krankenversicherung. Wenn Sie in Deutschland Asyl suchen, sind Sie zunächst nicht krankenversichert. Deshalb gewährleisten staatliche Stellen Ihre gesundheitliche Versorgung. Das sind beispielsweise das Sozialamt oder das Gesundheitsamt. Zur gesundheitlichen Versorgung gehören die Behandlung bei einer Ärztin oder bei einem Arzt, bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt sowie erforderliche Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen.
Sie werden von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht und behandelt, wenn
- Sie akut erkrankt sind,
- Sie unter Schmerzen leiden,
- Sie schwanger sind.
- Sie akut erkrankt sind,
- Sie unter Schmerzen leiden,
- Sie schwanger sind.
Zahnbehandlung
Behandelt werden Zahnschmerzen und akute Erkrankungen im Mund.
Behandelt werden Zahnschmerzen und akute Erkrankungen im Mund.
Anschrift:
Medizinische Versorgung von Asylsuchenden
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Postanschrift: 11055 Berlin)
Zusätzliche Information:
Hotline zum Coronavirus
(030) 346 465 100
Bürgertelefon zur Krankenversicherung
(030) 340 60 66-01
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
(030) 340 60 66-02
Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention
(030) 340 60 66-03
(030) 346 465 100
Bürgertelefon zur Krankenversicherung
(030) 340 60 66-01
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
(030) 340 60 66-02
Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention
(030) 340 60 66-03
Verkehrsanbindung:
von allen Fern- und S-Bahnhöfen bis S-Bahnhof "Friedrichstraße"
U- Bahn: U6 U- Oranienburger Tor
Tram: 12, M1 U- Oranienburger Tor
Öffnungszeiten:
bitte telefonisch erfragen
Zielgruppe (w/m):
Kinder, werdende Mütter, Opfer von Folter und Gewalt sowie Menschen mit Behinderung
Preis/Aufwandsentschädigung:
In einigen Bundesländern erhalten Asylsuchende von der staatlichen Stelle oder von der Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte.
Diese elektronische Gesundheitskarte ersetzt dann den Behandlungsschein. Damit können Sie Ihre Ärztinnen und Ärzte direkt aufzusuchen, ohne vorher eine Bescheinigung von den staatlichen Stellen (zum Beispiel dem Sozialamt) einzuholen. Die Gesundheitskarte ist sorgfältig aufzubewahren.
Telefon:
030/18441-0
FAX:
030/18441-4900
Internet:
Medizinische Versorgung von Asylsuchenden
E-Mail:
Für eine Anfrage per E-Mail können Sie uns Ihre Nachricht gerne anDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden.
Wenn Sie ein De-Mail-Nutzerkonto haben und uns auf diesem Weg eine Mitteilung zukommen lassen möchten, nutzen Sie bitte folgende Adresse:
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Ansprechpartner*innen:
bitte telefonisch erfragen
Ausstattung:
bitte in der jeweiligen Arztpraxis telefonisch erfragen
Voraussetzung/Nachweise:
Je nach Bundesland erhalten Sie entweder einen Behandlungsschein oder eine elektronische Gesundheitskarte.
Ein Behandlungsschein gilt in der Regel nur für einen kurzen Zeitraum. Sie erhalten diesen Behandlungsschein von der staatlichen Stelle (zum Beispiel dem Sozialamt), wenn sie krank sind. Dieser Behandlungsschein muss bei der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt werden. Wenn die Ärztin oder der Arzt Ihnen Arzneimittel verordnet oder Sie in ein Krankenhaus einweisen will, muss die zuständige staatliche Stelle dies vorher genehmigen.
Sonstige Information:
Übersichtsseite des Bundesgesundheitsministerium zur gesetzlichen Krankenversicherung